Pflegegrad beantragen – mit fertigen Unterlagen für die Begutachtung

Sie beschreiben online den Alltag Ihres Angehörigen. Ich erstelle daraus Ihr Antragsschreiben, eine strukturierte Übersicht der Einschränkungen für den Termin mit dem Medizinischen Dienst und eine persönliche Checkliste.Privater Service von Dennis Schröder · keine Behörde · keine Pflegekasse. Rechtlicher Hinweis

Fragebogen ausfüllen: ca. 15 Minuten
Das erhalten Sie für 69 €
  1. Unterschriftsfertiges Antragsschreiben an Ihre Pflegekasse
  2. Strukturierte Übersicht der Alltagseinschränkungen, gegliedert nach den relevanten Bereichen der Pflegebegutachtung
  3. Persönliche Checkliste mit Unterlagen und Punkten, die Sie für den Termin mit dem Medizinischen Dienst vorbereiten sollten

Ihre fertigen Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen.

Als passwortgeschützte PDF per E-Mail (69 €) oder ausgedruckt per Post (79 €). Die fertigen Unterlagen reichen Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse ein.

Zahlung erst am Ende · einmalig · kein Abo
Ihre fertigen Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen.
Der Fragebogen wird sicher über Tally geöffnet.

Beraterin erklaert einer Person die Unterlagen fuer den Pflegegrad-Antrag

So funktioniert es – in drei Schritten

1. Online-Fragebogen ausfüllen
Sie beantworten einen verständlichen Online-Fragebogen zu Ihrer Situation, Ihrer Pflegeversicherung und Ihren Alltagseinschränkungen.

2. Unterlagen werden vorbereitet
Wir bereiten aus Ihren Angaben verständlich aufbereitete Unterlagen für Ihren Pflegegrad-Antrag vor.

3. Sichere Übermittlung an Sie
Sie erhalten die fertigen Unterlagen wahlweise als passwortgeschützte PDF per E-Mail oder ausgedruckt per Post – und reichen sie selbst bei Ihrer Pflegekasse ein.

Über mich – Ihr Ansprechpartner Dennis Schröder

Ich arbeite seit vielen Jahren im Sozialwesen: über 10 Jahre in der operativen Praxis, heute mit Leitungs- und Organisationsverantwortung.

Viele Angehörige tun sich schwer damit, den Pflegealltag vollständig und verständlich zu beschreiben. Dabei unterstütze ich Sie. Jeden Auftrag bearbeite ich persönlich und melde mich bei Rückfragen direkt bei Ihnen.

Kontakt: [email protected]

Leistungsumfang im DetailIhre fertigen Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen.✓ Unterschriftsfertiges Antragsschreiben an Ihre Pflegekasse
✓ Strukturierte Übersicht der Alltagseinschränkungen, gegliedert nach den relevanten Bereichen der Pflegebegutachtung
✓ Persönliche Checkliste mit Unterlagen und Punkten für den Termin mit dem Medizinischen Dienst
✓ Für Erstanträge und Höherstufungsanträge
✓ Auch für Angehörige nutzbar (mit Vollmacht oder anderem Vertretungsnachweis)
✓ Passwortgeschützte PDF per E-Mail oder Ausdruck per Post
Nicht enthalten: Rechtsberatung, medizinische Begutachtung, Vertretung gegenüber der Pflegekasse oder direkte Antragstellung durch uns. Eine Garantie für einen bestimmten Pflegegrad gibt es nicht.→ Unterlagen vorbereiten lassen – 69 €

Worauf Sie sich verlassen könnenKein Abo – einmalige Zahlung, keine versteckten Kosten
DSGVO-konform – Ihre Daten werden geschützt verarbeitet
Passwortgeschützter Versand – Unterlagen kommen sicher an
Persönlicher Kontakt – Persönlicher Ansprechpartner statt anonymer Plattform – bei Fragen erreichen Sie mich direkt per E-Mail: [email protected]
SSL-verschlüsselt – Ihre Daten werden während der Übertragung sicher verschlüsselt

Preise
Passwortgeschützte PDF per E-Mail: 69 € einmalig
Ausdruck und Postversand: 79 € einmalig
Beide Preise verstehen sich als einmalige Zahlung, kein Abonnement. Die Zahlung erfolgt sicher über Stripe am Ende des Online-Formulars. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.Warum nicht kostenlos? Den eigentlichen Antrag können Sie selbst kostenlos bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der entscheidende Schritt ist danach die Begutachtung. Viele Angehörige wissen nicht, welche Einschränkungen dabei wichtig sind, oder vergessen im Gespräch entscheidende Alltagssituationen. Deshalb bereite ich Ihre Angaben strukturiert auf, damit Sie beim Termin nichts Wesentliches vergessen. Ich verkaufe keine Pflegebox und vermittle keinen Pflegedienst. Sie zahlen einmalig für die Erstellung Ihrer persönlichen Unterlagen.→ Unterlagen vorbereiten lassen – 69 €

Hinweis zum geschützten Versand
Ihre vollständigen Unterlagen werden Ihnen ausschließlich als passwortgeschützte PDF-Datei per E-Mail zugesendet. Das Passwort erhalten Sie getrennt per SMS. In Ihrem Dateinamen und Betreff erscheinen keine Gesundheitsangaben. Alternativ ist der Versand per Post möglich.

Häufige Fragen

Was genau bekomme ich?

Sie erhalten drei Dokumente: ein unterschriftsfertiges Antragsschreiben an Ihre Pflegekasse, eine strukturierte Übersicht der Alltagseinschränkungen (gegliedert nach den relevanten Bereichen der Pflegebegutachtung) und eine persönliche Checkliste mit Unterlagen und Punkten, die Sie für den Termin mit dem Medizinischen Dienst vorbereiten sollten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 15 Minuten. Ihre fertigen Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen. Fehlt noch ein Nachweis (zum Beispiel eine Vollmacht), beginnt die Frist mit dessen Eingang.

Muss ich den Antrag selbst einreichen?

Ja. Sie unterschreiben das Antragsschreiben und senden es selbst an Ihre Pflegekasse. Wir reichen nichts in Ihrem Namen ein. Falls Sie den Pflegegrad noch nicht beantragt haben, kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse bitte möglichst zeitnah (ein Anruf genügt), damit der Antragsmonat gesichert ist.

Hilft mir die Übersicht bei der Begutachtung?

Die Übersicht fasst die Alltagssituation strukturiert zusammen, damit Sie beim Termin mit dem Medizinischen Dienst nichts Wesentliches vergessen. Über den Pflegegrad entscheidet allein die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung. Ein bestimmtes Ergebnis kann niemand zusagen.

Was passiert nach der Bestellung?

Nach der Zahlung sehen Sie eine Bestätigungsseite. Ich prüfe Ihre Angaben und melde mich bei Rückfragen per E-Mail. Innerhalb von 3 Werktagen erhalten Sie Ihre Unterlagen als passwortgeschützte PDF per E-Mail (das Passwort erhalten Sie getrennt per SMS) oder ausgedruckt per Post.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Nach dem Absenden des Online-Formulars werden Sie direkt zur sicheren Zahlung über den Zahlungsdienst Stripe weitergeleitet. Möglich sind z. B. Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay und Google Pay. Berechnet wird genau der Preis Ihrer gewählten Versandart: 69 € (PDF per E-Mail) oder 79 € (Postversand). Es handelt sich um eine einmalige Zahlung, kein Abo.

Kann ich den Service auch für Angehörige nutzen?

Ja, sofern Sie hierzu gesetzlich oder rechtsgeschäftlich vertretungsberechtigt sind, zum Beispiel mit einer Vollmacht, Vorsorgevollmacht oder als gesetzliche Betreuung. Sie handeln dann im Namen der pflegebedürftigen Person. Den Nachweis können Sie später nachreichen; die Bearbeitung beginnt nach dessen Eingang.

Was passiert bei einer Höherstufung?

Wenn bereits ein Pflegegrad besteht und sich die Situation verändert hat, geben Sie im Fragebogen den bisherigen Pflegegrad und die Veränderungen an. Die Unterlagen werden dann auf einen Antrag auf Höherstufung ausgerichtet.

Wie erreiche ich Sie bei Fragen?

Per E-Mail an [email protected] – ich antworte Ihnen persönlich.

Ist Behördenhilfe NRW eine Behörde oder Pflegekasse?

Nein. Wir sind ein privater Formularservice und keine Behörde, keine Pflegekasse und keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir bieten keine Rechts- oder medizinische Beratung.

Wie erhalte ich meine fertigen Unterlagen?

Innerhalb von 3 Werktagen – wahlweise als passwortgeschützte PDF-Datei per E-Mail oder ausgedruckt per Post.

Was kostet der Service?

69 € einmalig für die passwortgeschützte PDF-Variante beziehungsweise 79 € einmalig für Ausdruck und Postversand.

ImpressumDennis Schröder
Behördenhilfe NRW
Rechenacker 58
46049 Oberhausen
E-Mail: [email protected]

Datenschutzerklärung Pflegegrad-Service1. Verantwortlicher
Behördenhilfe NRW
Verantwortlicher: Dennis Schröder
Anschrift: Rechenacker 58, 46049 Oberhausen
E-Mail: [email protected]
2. Beschreibung des Dienstes
Behördenhilfe NRW ist ein privater Formularservice zur Vorbereitung von Unterlagen für einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades. Behördenhilfe NRW ist keine Behörde, keine Pflegekasse und keine Rechtsanwaltskanzlei. Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung. Behördenhilfe NRW trifft keine Entscheidung über einen Pflegegrad, vertritt die auftraggebende oder pflegebedürftige Person nicht gegenüber der Pflegekasse und reicht die vorbereiteten Unterlagen nicht selbst bei der Pflegekasse ein. Die geprüften und unterschriebenen Unterlagen werden von der auftraggebenden Person selbst versendet.
3. Datenkategorien
Im Rahmen des Formularservices werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet: Stamm- und Kontaktdaten (Name, Vorname); Geburtsdatum und Anschrift; Angaben zur Pflegeversicherung und zum Antrag (Versicherungsart, Name der Pflegekasse, Antragsdatum, Antragsart); Gesundheitsdaten und Angaben zu Alltagseinschränkungen (Beweglichkeit, Selbstversorgung, Kognition, Verhaltensweisen und weitere im Fragebogen abgefragte Bereiche); Angaben zu Versorgung und Unterstützung (Wohnsituation, unterstützende Personen, Pflegedienste); Kommunikationsdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer); Vollmachten und Vertretungsnachweise bei Anträgen für Dritte; Zahlungs- und Rechnungsdaten (Zahlungsbestätigung, Rechnungsangaben; keine vollständigen Kartendaten bei Behördenhilfe NRW); sowie technische Nutzungs- und Verbindungsdaten, die bei der Nutzung des Online-Formulars und der Informationsseite anfallen.
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung der Vertrags- und Kontaktdaten zur Vorbereitung und Durchführung des Formularservices erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Wird der Auftrag von einer bevollmächtigten oder gesetzlich vertretungsberechtigten Person im Namen der pflegebedürftigen Person erteilt, handelt diese Person ausschließlich als Vertreterin; Vertragspartnerin von Behördenhilfe NRW wird die pflegebedürftige Person, sodass auch insoweit Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gilt. Eine Bestellung im eigenen Namen für eine andere Person wird nicht angeboten. Voraussetzung für die Bearbeitung von Fremdanträgen ist ein plausibler Nachweis der Vertretungsberechtigung; ohne einen solchen Nachweis erfolgt keine Verarbeitung oder abschließende Bearbeitung des Auftrags. Die Verarbeitung der Gesundheitsdaten erfolgt auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Rechnungs- und steuerrechtlich relevante Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO verarbeitet, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Einwilligung zur Verarbeitung der Gesundheitsdaten ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf kann dazu führen, dass der Auftrag nicht fortgeführt werden kann.
5. Direkte Erhebung nach Art. 13 DSGVO
Gibt die pflegebedürftige Person ihre Daten selbst im Formular ein oder erteilt sie den Auftrag selbst, gilt Art. 13 DSGVO. Die Informationen dieser Datenschutzerklärung werden in diesem Fall unmittelbar bei Erhebung der Daten bereitgestellt.
6. Fremdanträge nach Art. 14 DSGVO
Wird der Antrag durch eine andere Person gestellt, stammen die Daten der pflegebedürftigen Person von Angehörigen, bevollmächtigten oder gesetzlich vertretungsberechtigten Personen. Erhoben werden dabei insbesondere Stamm- und Kontaktdaten, Angaben zur Pflegeversicherung, Gesundheitsdaten und Angaben zu Alltagseinschränkungen sowie Vollmachten und Vertretungsnachweise. Die pflegebedürftige Person wird möglichst unmittelbar nach Auftragseingang informiert, grundsätzlich spätestens innerhalb eines Monats, beziehungsweise früher, wenn eine direkte Kommunikation mit ihr erfolgt oder die Daten gegenüber Dritten offengelegt werden. Die Information erfolgt direkt per E-Mail oder Post, sofern Kontaktdaten der pflegebedürftigen Person vorliegen. Liegen keine eigenen Kontaktdaten vor, erfolgt die Information ersatzweise durch dokumentierte Weitergabe über die einreichende Person. Die Bearbeitung des Auftrags erfolgt erst nach einem plausiblen Berechtigungsnachweis (z. B. Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Nachweis der gesetzlichen Betreuung oder elterliche Sorge).
7. Dienstleister und Empfänger
Tally BV, Belgien: Tally erhebt die Formulardaten des Fragebogens und erhält dabei auch Gesundheitsdaten. Nach den aktuellen Angaben von Tally werden Formulardaten verschlüsselt übertragen und gespeichert und auf Servern in Europa gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des mit Tally bestehenden Data Processing Agreement. Unterauftragnehmer und gegebenenfalls weitere Datenflüsse werden anhand der Vertragsunterlagen regelmäßig überprüft.
Google Workspace / Google Ireland Limited: wird für E-Mail-Kommunikation und Dateiverarbeitung eingesetzt und kann dabei Gesundheitsdaten in E-Mail-Anhängen verarbeiten. Es liegt ein Google Cloud Data Processing Addendum vor. Eine Verarbeitung außerhalb des EWR ist je nach Vertragsunterlagen möglich; im genutzten Business-Starter-Tarif besteht keine Zusage einer ausschließlich europäischen Datenregion.Stripe Payments Europe, Limited, Irland: übernimmt die Zahlungsabwicklung sowie Betrugsprävention und die Erfüllung gesetzlicher Prüfpflichten. Vollständige Kartendaten werden nicht bei Behördenhilfe NRW gespeichert. Je nach konkreter Verarbeitung handelt Stripe als Auftragsverarbeiter oder als eigenständig Verantwortlicher. Ein Drittlandbezug ist möglich.Carrd: hostet die öffentliche Informationsseite. Nach dem aktuellen Ablauf werden über die Carrd-Seite keine Gesundheitsdaten verarbeitet und es besteht kein Pflegegrad-Kontaktformular auf Carrd. Laut Auskunft des Carrd-Supports werden keine persistenten Cookies gesetzt und keine Aktivitäten protokolliert. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag steht nicht zur Verfügung. Technische Besucher- und Verbindungsdaten sowie ein möglicher Drittlandbezug können dennoch anfallen.Postdienstleister: Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn. Bei gewähltem Postversand werden Name, Anschrift und die für die Zustellung erforderlichen Sendungsdaten an die Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn, übermittelt. Die Deutsche Post AG verarbeitet diese Daten zur Durchführung und Zustellung der Sendung in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung.8. Zahlungsabwicklung
Die Zahlung erfolgt unmittelbar im Zahlungsblock des Tally-Formulars über Stripe. Für die passwortgeschützte PDF per E-Mail wird ein einmaliger Betrag von 69 € fällig, für Ausdruck und Postversand ein einmaliger Betrag von 79 €. Kartendaten werden unmittelbar durch Stripe verarbeitet; Behördenhilfe NRW speichert keine vollständigen Kartendaten.
9. Geschützter Versand
Vollständige Pflegegrad-Unterlagen werden per E-Mail ausschließlich als passwortgeschützte PDF-Datei versendet. Das Öffnungspasswort wird getrennt von der passwortgeschützten PDF übermittelt. Bevorzugt erfolgt die Übermittlung per SMS an die zuvor geprüfte Mobilfunknummer. Alternativ kann das Passwort an eine zweite, zuvor verifizierte E-Mail-Adresse gesendet werden. Das Passwort wird niemals in derselben E-Mail wie die PDF und nicht an dieselbe E-Mail-Adresse übermittelt. Vor der Passwortübermittlung werden die Mobilfunknummer beziehungsweise die alternative E-Mail-Adresse mit den im Auftrag angegebenen Kontaktdaten abgeglichen. Kann kein getrennter, geprüfter Übermittlungsweg festgestellt werden, wird eine andere sichere Übergabe oder der Postversand vereinbart. Im Dateinamen und im Betreff der E-Mail werden keine Gesundheitsdaten genannt. Alternativ ist ein Postversand der Unterlagen möglich.
10. Speicherdauer
Nicht abgeschlossene Formulareinreichungen werden gelöscht, wenn kein Auftrag entsteht, spätestens 30 Tage nach dem letzten Kontakt. Abgeschlossene Tally-Einreichungen werden 30 Tage nach Versand der Unterlagen gelöscht. Lokale Arbeitsdateien und fertiggestellte Unterlagen werden spätestens 90 Tage nach Versand gelöscht. E-Mail-Anhänge mit Gesundheitsdaten werden in der Regel 90 Tage nach Auftragsabschluss gelöscht. Allgemeine Kommunikation wird nach sechs Monaten auf Löschung geprüft. Vollmachten und Vertretungsnachweise werden grundsätzlich 30 Tage nach Auftragsabschluss gelöscht. Rechnungen und Buchungsbelege werden grundsätzlich acht Jahre aufbewahrt, vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Fristen. Testdaten werden unmittelbar nach Testende gelöscht.
11. Betroffenenrechte
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie, soweit anwendbar, auf Datenübertragbarkeit. Beruht eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO, besteht ein Widerspruchsrecht. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Zudem besteht ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: [email protected], Telefon: 0211 38424-0.12. Pflicht zur Bereitstellung
Die für die Durchführung des Formularservices erforderlichen Vertrags- und Gesundheitsdaten müssen bereitgestellt werden. Ohne die notwendigen Angaben beziehungsweise ohne die ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der Gesundheitsdaten kann der Auftrag nicht durchgeführt werden. Freiwillige Felder sind im Formular entsprechend gekennzeichnet.
13. Automatisierte Entscheidungen
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt. Es erfolgt kein Profiling.
14. Drittlandübermittlungen
Durch die eingesetzten Anbieter und deren Unterauftragnehmer ist eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR möglich. Soweit laut Anbieterunterlagen einschlägig, kommen Schutzmechanismen wie Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission, EU-Standardvertragsklauseln oder weitere vertragliche Garantien zur Anwendung. Es wird keine pauschale Zusage gemacht, dass alle Daten ausschließlich in Deutschland oder der EU verarbeitet werden.
15. Sicherheit
Zum Schutz der verarbeiteten Daten werden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt: Zwei-Faktor-Authentifizierung, Zugriffsbeschränkung auf befugte Personen, Arbeiten mit Fallnummern statt Klarnamen in internen Arbeitsschritten, getrennte Ablage von Unterlagen, Versand vollständiger Unterlagen ausschließlich als passwortgeschützte PDF, ein dokumentiertes Löschkonzept sowie der Verzicht auf echte Daten in Testläufen. Die Festplattenverschlüsselung ist eingerichtet und aktiv.
16. Änderungen der Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung wird angepasst, sobald sich der Dienst, die eingesetzten Dienstleister oder die maßgebliche Rechtslage ändern.
17. Verarbeitung von Bewertungsdaten
Wenn Sie uns freiwillig eine Bewertung Ihrer Erfahrung übermitteln (z. B. über unser gesondertes Bewertungsformular), verarbeiten wir die dabei angegebenen Daten (Sternebewertung, Bewertungstext, gewählter Anzeigename sowie eine interne Angabe zur Kundenverifizierung) zum Zweck der internen Prüfung und – bei erteilter Einwilligung – der Veröffentlichung auf unserer Website. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; bereits veröffentlichte Bewertungen werden nach einem Widerruf zeitnah entfernt. Die interne Angabe zur Kundenverifizierung wird nicht veröffentlicht und ausschließlich zur Prüfung verwendet, ob eine tatsächliche Nutzung unseres Service vorliegt. Das Bewertungsformular wird über den Anbieter Tally (Tally BV, Belgien) bereitgestellt; es gelten die unter Ziffer 7 genannten Hinweise zu Tally entsprechend.
Art.-14-Information für die pflegebedürftige Person
Diese kurze Information richtet sich an Sie als pflegebedürftige Person, wenn eine andere Person für Sie einen Auftrag bei Behördenhilfe NRW gestellt hat.
Verantwortlicher: Behördenhilfe NRW, Dennis Schröder, Rechenacker 58, 46049 Oberhausen, [email protected].Woher stammen Ihre Daten: von der Person, die den Auftrag für Sie gestellt hat (z. B. Angehörige, bevollmächtigte oder gesetzlich vertretungsberechtigte Person).Welche Daten verarbeitet werden: Ihre Stamm- und Kontaktdaten, Geburtsdatum und Anschrift, Angaben zu Ihrer Pflegeversicherung und zum Antrag, Gesundheitsdaten und Angaben zu Ihren Alltagseinschränkungen, Angaben zu Ihrer Versorgung und Unterstützung sowie gegebenenfalls Vollmachten oder Vertretungsnachweise.Zweck und Rechtsgrundlage: Zweck der Verarbeitung ist die Vorbereitung von Pflegegrad-Unterlagen im Rahmen des beauftragten Formularservices. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da Sie als pflegebedürftige Person auch dann Vertragspartnerin von Behördenhilfe NRW werden, wenn der Auftrag durch eine bevollmächtigte oder gesetzlich vertretungsberechtigte Person in Ihrem Namen erteilt wird. Voraussetzung ist ein plausibler Nachweis der Vertretungsberechtigung; ohne diesen Nachweis erfolgt keine Verarbeitung oder abschließende Bearbeitung des Auftrags. Die Verarbeitung der Gesundheitsdaten erfolgt auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist grundsätzlich durch die pflegebedürftige Person selbst zu erklären. Soll eine andere Person die Erklärung abgeben, muss zuvor ein plausibler Nachweis vorliegen, dass sie hierzu gesetzlich oder rechtsgeschäftlich vertretungsberechtigt ist. Die bloße Einreichung des Fragebogens durch einen Angehörigen genügt dafür nicht.Empfänger und eingesetzte Dienstleister: Tally BV verarbeitet die Angaben aus dem Online-Fragebogen und erhält dabei auch Gesundheitsdaten. Google Workspace / Google Ireland Limited wird für die E-Mail-Kommunikation und die Übermittlung der fertigen Unterlagen eingesetzt und kann dabei Gesundheitsdaten in Anhängen verarbeiten. Stripe Payments Europe, Limited verarbeitet ausschließlich die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Zahlungs- und Transaktionsdaten und erhält nach dem vorgesehenen Ablauf keine Gesundheitsangaben. Bei gewähltem Postversand erhält die Deutsche Post AG die für die Zustellung erforderlichen Adress- und Sendungsdaten.Speicherdauer: gemäß Ziffer 10 der vollständigen Datenschutzerklärung.Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, soweit anwendbar Datenübertragbarkeit, Widerspruch bei Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO, Widerruf einer Einwilligung sowie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: [email protected], Telefon: 0211 38424-0.Für die vollständigen Angaben verweisen wir auf die vollständige Datenschutzerklärung Pflegegrad-Service.

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Vielen Dank für Ihre Bestellung

Ihre Zahlung und Ihre Angaben wurden erfolgreich übermittelt.So geht es weiter:
1. Ich prüfe Ihre Angaben persönlich und melde mich bei Rückfragen per E-Mail ([email protected]).
2. Innerhalb von 3 Werktagen erhalten Sie Ihre fertigen Unterlagen auf dem gewählten Weg: als passwortgeschützte PDF per E-Mail (das Passwort kommt getrennt per SMS) oder ausgedruckt per Post.
3. Sie unterschreiben das Antragsschreiben und reichen es selbst bei Ihrer Pflegekasse ein.
Wichtig: Falls Sie den Pflegegrad noch nicht beantragt haben, kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse bitte möglichst zeitnah (ein Anruf genügt), damit der Antragsmonat gesichert ist.

Bitte bewahren Sie Ihre Zahlungsbestätigung auf.