Pflegegrad beantragen – verständlich vorbereitet, ohne Formularstress

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Pflegegrad-Antrag verständlich vorzubereiten – von der Ersteinschätzung bis zu den fertigen Unterlagen.Wichtiger Hinweis: Behördenhilfe NRW ist ein privater Formularservice – keine Behörde, keine Pflegekasse, keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir bieten keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung, treffen keine Entscheidung über Ihren Pflegegrad und reichen den Antrag nicht direkt bei der Pflegekasse ein.

So funktioniert es – in drei Schritten1. Online-Fragebogen ausfüllen
Sie beantworten einen verständlichen Online-Fragebogen zu Ihrer Situation, Ihrer Pflegeversicherung und Ihren Alltagseinschränkungen.
2. Unterlagen werden vorbereitet
Wir bereiten aus Ihren Angaben verständlich aufbereitete Unterlagen für Ihren Pflegegrad-Antrag vor.
3. Sichere Übermittlung an Sie
Sie erhalten die fertigen Unterlagen wahlweise als passwortgeschützte PDF per E-Mail oder ausgedruckt per Post – und reichen sie selbst bei Ihrer Pflegekasse ein.

Leistungsumfang- Verständliche Aufbereitung Ihrer Angaben zu Pflegebedürftigkeit und Alltagseinschränkungen
- Vorbereitung vollständiger, gut lesbarer Unterlagen für Ihren Pflegegrad-Antrag
- Berücksichtigung von Erstanträgen und Höherstufungsanträgen
- Möglichkeit, den Fragebogen auch für Angehörige auszufüllen (mit entsprechendem Berechtigungsnachweis)
- Sichere, passwortgeschützte Übermittlung der fertigen Unterlagen
Nicht enthalten: Rechtsberatung, medizinische Begutachtung, Vertretung gegenüber der Pflegekasse oder direkte Antragstellung durch uns.

PreisePasswortgeschützte PDF per E-Mail: 69 € einmalig
Ausdruck und Postversand: 79 € einmalig
Beide Preise verstehen sich als einmalige Zahlung, kein Abonnement. Die Zahlung erfolgt sicher über Stripe direkt im Online-Formular.Hinweis zum geschützten Versand
Ihre vollständigen Unterlagen werden Ihnen ausschließlich als passwortgeschützte PDF-Datei per E-Mail zugesendet. Das Passwort teilen wir Ihnen getrennt telefonisch oder per SMS mit. In Ihrem Dateinamen und Betreff erscheinen keine Gesundheitsangaben. Alternativ ist der Versand per Post möglich.

Häufige FragenIst Behördenhilfe NRW eine Behörde oder Pflegekasse?
Nein. Wir sind ein privater Formularservice und keine Behörde, keine Pflegekasse und keine Rechtsanwaltskanzlei.
Reicht Behördenhilfe NRW den Antrag für mich ein?
Nein. Sie erhalten die fertig vorbereiteten Unterlagen und reichen diese selbst bei Ihrer Pflegekasse ein.
Kann ich den Fragebogen für einen Angehörigen ausfüllen?
Ja, sofern Sie hierzu gesetzlich oder rechtsgeschäftlich vertretungsberechtigt sind beziehungsweise ein entsprechender Nachweis vorliegt. Bei einer Beauftragung für eine andere Person handeln Sie ausschließlich in deren Namen. Ein geeigneter Nachweis, beispielsweise eine Vollmacht oder ein Nachweis der gesetzlichen Vertretung, ist vor der Bearbeitung erforderlich.
Wie erhalte ich meine fertigen Unterlagen?
Wahlweise als passwortgeschützte PDF-Datei per E-Mail oder ausgedruckt per Post.
Was kostet der Service?
69 € einmalig für die passwortgeschützte PDF-Variante beziehungsweise 79 € einmalig für Ausdruck und Postversand.

ImpressumDennis Schröder
Behördenhilfe NRW
Rechenacker 58
46049 Oberhausen
E-Mail: [email protected]

Datenschutzerklärung Pflegegrad-Service1. Verantwortlicher
Behördenhilfe NRW
Verantwortlicher: Dennis Schröder
Anschrift: Rechenacker 58, 46049 Oberhausen
E-Mail: [email protected]
2. Beschreibung des Dienstes
Behördenhilfe NRW ist ein privater Formularservice zur Vorbereitung von Unterlagen für einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades. Behördenhilfe NRW ist keine Behörde, keine Pflegekasse und keine Rechtsanwaltskanzlei. Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung. Behördenhilfe NRW trifft keine Entscheidung über einen Pflegegrad, vertritt die auftraggebende oder pflegebedürftige Person nicht gegenüber der Pflegekasse und reicht die vorbereiteten Unterlagen nicht selbst bei der Pflegekasse ein. Die geprüften und unterschriebenen Unterlagen werden von der auftraggebenden Person selbst versendet.
3. Datenkategorien
Im Rahmen des Formularservices werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet: Stamm- und Kontaktdaten (Name, Vorname); Geburtsdatum und Anschrift; Angaben zur Pflegeversicherung und zum Antrag (Versicherungsart, Name der Pflegekasse, Antragsdatum, Antragsart); Gesundheitsdaten und Angaben zu Alltagseinschränkungen (Beweglichkeit, Selbstversorgung, Kognition, Verhaltensweisen und weitere im Fragebogen abgefragte Bereiche); Angaben zu Versorgung und Unterstützung (Wohnsituation, unterstützende Personen, Pflegedienste); Kommunikationsdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer); Vollmachten und Vertretungsnachweise bei Anträgen für Dritte; Zahlungs- und Rechnungsdaten (Zahlungsbestätigung, Rechnungsangaben; keine vollständigen Kartendaten bei Behördenhilfe NRW); sowie technische Nutzungs- und Verbindungsdaten, die bei der Nutzung des Online-Formulars und der Informationsseite anfallen.
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung der Vertrags- und Kontaktdaten zur Vorbereitung und Durchführung des Formularservices erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Wird der Auftrag von einer bevollmächtigten oder gesetzlich vertretungsberechtigten Person im Namen der pflegebedürftigen Person erteilt, handelt diese Person ausschließlich als Vertreterin; Vertragspartnerin von Behördenhilfe NRW wird die pflegebedürftige Person, sodass auch insoweit Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gilt. Eine Bestellung im eigenen Namen für eine andere Person wird nicht angeboten. Voraussetzung für die Bearbeitung von Fremdanträgen ist ein plausibler Nachweis der Vertretungsberechtigung; ohne einen solchen Nachweis erfolgt keine Verarbeitung oder abschließende Bearbeitung des Auftrags. Die Verarbeitung der Gesundheitsdaten erfolgt auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Rechnungs- und steuerrechtlich relevante Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO verarbeitet, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Einwilligung zur Verarbeitung der Gesundheitsdaten ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf kann dazu führen, dass der Auftrag nicht fortgeführt werden kann.
5. Direkte Erhebung nach Art. 13 DSGVO
Gibt die pflegebedürftige Person ihre Daten selbst im Formular ein oder erteilt sie den Auftrag selbst, gilt Art. 13 DSGVO. Die Informationen dieser Datenschutzerklärung werden in diesem Fall unmittelbar bei Erhebung der Daten bereitgestellt.
6. Fremdanträge nach Art. 14 DSGVO
Wird der Antrag durch eine andere Person gestellt, stammen die Daten der pflegebedürftigen Person von Angehörigen, bevollmächtigten oder gesetzlich vertretungsberechtigten Personen. Erhoben werden dabei insbesondere Stamm- und Kontaktdaten, Angaben zur Pflegeversicherung, Gesundheitsdaten und Angaben zu Alltagseinschränkungen sowie Vollmachten und Vertretungsnachweise. Die pflegebedürftige Person wird möglichst unmittelbar nach Auftragseingang informiert, grundsätzlich spätestens innerhalb eines Monats, beziehungsweise früher, wenn eine direkte Kommunikation mit ihr erfolgt oder die Daten gegenüber Dritten offengelegt werden. Die Information erfolgt direkt per E-Mail oder Post, sofern Kontaktdaten der pflegebedürftigen Person vorliegen. Liegen keine eigenen Kontaktdaten vor, erfolgt die Information ersatzweise durch dokumentierte Weitergabe über die einreichende Person. Die Bearbeitung des Auftrags erfolgt erst nach einem plausiblen Berechtigungsnachweis (z. B. Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Nachweis der gesetzlichen Betreuung oder elterliche Sorge).
7. Dienstleister und Empfänger
Tally BV, Belgien: Tally erhebt die Formulardaten des Fragebogens und erhält dabei auch Gesundheitsdaten. Nach den aktuellen Angaben von Tally werden Formulardaten verschlüsselt übertragen und gespeichert und auf Servern in Europa gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des mit Tally bestehenden Data Processing Agreement. Unterauftragnehmer und gegebenenfalls weitere Datenflüsse werden anhand der Vertragsunterlagen regelmäßig überprüft.
Google Workspace / Google Ireland Limited: wird für E-Mail-Kommunikation und Dateiverarbeitung eingesetzt und kann dabei Gesundheitsdaten in E-Mail-Anhängen verarbeiten. Es liegt ein Google Cloud Data Processing Addendum vor. Eine Verarbeitung außerhalb des EWR ist je nach Vertragsunterlagen möglich; im genutzten Business-Starter-Tarif besteht keine Zusage einer ausschließlich europäischen Datenregion.Stripe Payments Europe, Limited, Irland: übernimmt die Zahlungsabwicklung sowie Betrugsprävention und die Erfüllung gesetzlicher Prüfpflichten. Vollständige Kartendaten werden nicht bei Behördenhilfe NRW gespeichert. Je nach konkreter Verarbeitung handelt Stripe als Auftragsverarbeiter oder als eigenständig Verantwortlicher. Ein Drittlandbezug ist möglich.Carrd: hostet die öffentliche Informationsseite. Nach dem aktuellen Ablauf werden über die Carrd-Seite keine Gesundheitsdaten verarbeitet und es besteht kein Pflegegrad-Kontaktformular auf Carrd. Laut Auskunft des Carrd-Supports werden keine persistenten Cookies gesetzt und keine Aktivitäten protokolliert. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag steht nicht zur Verfügung. Technische Besucher- und Verbindungsdaten sowie ein möglicher Drittlandbezug können dennoch anfallen.Postdienstleister: Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn. Bei gewähltem Postversand werden Name, Anschrift und die für die Zustellung erforderlichen Sendungsdaten an die Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn, übermittelt. Die Deutsche Post AG verarbeitet diese Daten zur Durchführung und Zustellung der Sendung in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung.8. Zahlungsabwicklung
Die Zahlung erfolgt unmittelbar im Zahlungsblock des Tally-Formulars über Stripe. Für die passwortgeschützte PDF per E-Mail wird ein einmaliger Betrag von 69 € fällig, für Ausdruck und Postversand ein einmaliger Betrag von 79 €. Kartendaten werden unmittelbar durch Stripe verarbeitet; Behördenhilfe NRW speichert keine vollständigen Kartendaten.
9. Geschützter Versand
Vollständige Pflegegrad-Unterlagen werden per E-Mail ausschließlich als passwortgeschützte PDF-Datei versendet. Das Öffnungspasswort wird getrennt von der passwortgeschützten PDF übermittelt. Bevorzugt erfolgt die Übermittlung per SMS an die zuvor geprüfte Mobilfunknummer. Alternativ kann das Passwort an eine zweite, zuvor verifizierte E-Mail-Adresse gesendet werden. Das Passwort wird niemals in derselben E-Mail wie die PDF und nicht an dieselbe E-Mail-Adresse übermittelt. Vor der Passwortübermittlung werden die Mobilfunknummer beziehungsweise die alternative E-Mail-Adresse mit den im Auftrag angegebenen Kontaktdaten abgeglichen. Kann kein getrennter, geprüfter Übermittlungsweg festgestellt werden, wird eine andere sichere Übergabe oder der Postversand vereinbart. Im Dateinamen und im Betreff der E-Mail werden keine Gesundheitsdaten genannt. Alternativ ist ein Postversand der Unterlagen möglich.
10. Speicherdauer
Nicht abgeschlossene Formulareinreichungen werden gelöscht, wenn kein Auftrag entsteht, spätestens 30 Tage nach dem letzten Kontakt. Abgeschlossene Tally-Einreichungen werden 30 Tage nach Versand der Unterlagen gelöscht. Lokale Arbeitsdateien und fertiggestellte Unterlagen werden spätestens 90 Tage nach Versand gelöscht. E-Mail-Anhänge mit Gesundheitsdaten werden in der Regel 90 Tage nach Auftragsabschluss gelöscht. Allgemeine Kommunikation wird nach sechs Monaten auf Löschung geprüft. Vollmachten und Vertretungsnachweise werden grundsätzlich 30 Tage nach Auftragsabschluss gelöscht. Rechnungen und Buchungsbelege werden grundsätzlich acht Jahre aufbewahrt, vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Fristen. Testdaten werden unmittelbar nach Testende gelöscht.
11. Betroffenenrechte
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie, soweit anwendbar, auf Datenübertragbarkeit. Beruht eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO, besteht ein Widerspruchsrecht. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Zudem besteht ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: [email protected], Telefon: 0211 38424-0.12. Pflicht zur Bereitstellung
Die für die Durchführung des Formularservices erforderlichen Vertrags- und Gesundheitsdaten müssen bereitgestellt werden. Ohne die notwendigen Angaben beziehungsweise ohne die ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der Gesundheitsdaten kann der Auftrag nicht durchgeführt werden. Freiwillige Felder sind im Formular entsprechend gekennzeichnet.
13. Automatisierte Entscheidungen
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt. Es erfolgt kein Profiling.
14. Drittlandübermittlungen
Durch die eingesetzten Anbieter und deren Unterauftragnehmer ist eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR möglich. Soweit laut Anbieterunterlagen einschlägig, kommen Schutzmechanismen wie Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission, EU-Standardvertragsklauseln oder weitere vertragliche Garantien zur Anwendung. Es wird keine pauschale Zusage gemacht, dass alle Daten ausschließlich in Deutschland oder der EU verarbeitet werden.
15. Sicherheit
Zum Schutz der verarbeiteten Daten werden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt: Zwei-Faktor-Authentifizierung, Zugriffsbeschränkung auf befugte Personen, Arbeiten mit Fallnummern statt Klarnamen in internen Arbeitsschritten, getrennte Ablage von Unterlagen, Versand vollständiger Unterlagen ausschließlich als passwortgeschützte PDF, ein dokumentiertes Löschkonzept sowie der Verzicht auf echte Daten in Testläufen. Die Festplattenverschlüsselung ist eingerichtet und aktiv. Die OneDrive-Synchronisierung funktioniert fehlerfrei; die entsprechenden Ordner zeigen grüne Häkchen.
16. Änderungen der Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung wird angepasst, sobald sich der Dienst, die eingesetzten Dienstleister oder die maßgebliche Rechtslage ändern.
Art.-14-Information für die pflegebedürftige Person
Diese kurze Information richtet sich an Sie als pflegebedürftige Person, wenn eine andere Person für Sie einen Auftrag bei Behördenhilfe NRW gestellt hat.
Verantwortlicher: Behördenhilfe NRW, Dennis Schröder, Rechenacker 58, 46049 Oberhausen, [email protected].Woher stammen Ihre Daten: von der Person, die den Auftrag für Sie gestellt hat (z. B. Angehörige, bevollmächtigte oder gesetzlich vertretungsberechtigte Person).Welche Daten verarbeitet werden: Ihre Stamm- und Kontaktdaten, Geburtsdatum und Anschrift, Angaben zu Ihrer Pflegeversicherung und zum Antrag, Gesundheitsdaten und Angaben zu Ihren Alltagseinschränkungen, Angaben zu Ihrer Versorgung und Unterstützung sowie gegebenenfalls Vollmachten oder Vertretungsnachweise.Zweck und Rechtsgrundlage: Zweck der Verarbeitung ist die Vorbereitung von Pflegegrad-Unterlagen im Rahmen des beauftragten Formularservices. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da Sie als pflegebedürftige Person auch dann Vertragspartnerin von Behördenhilfe NRW werden, wenn der Auftrag durch eine bevollmächtigte oder gesetzlich vertretungsberechtigte Person in Ihrem Namen erteilt wird. Voraussetzung ist ein plausibler Nachweis der Vertretungsberechtigung; ohne diesen Nachweis erfolgt keine Verarbeitung oder abschließende Bearbeitung des Auftrags. Die Verarbeitung der Gesundheitsdaten erfolgt auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist grundsätzlich durch die pflegebedürftige Person selbst zu erklären. Soll eine andere Person die Erklärung abgeben, muss zuvor ein plausibler Nachweis vorliegen, dass sie hierzu gesetzlich oder rechtsgeschäftlich vertretungsberechtigt ist. Die bloße Einreichung des Fragebogens durch einen Angehörigen genügt dafür nicht.Empfänger und eingesetzte Dienstleister: Tally BV verarbeitet die Angaben aus dem Online-Fragebogen und erhält dabei auch Gesundheitsdaten. Google Workspace / Google Ireland Limited wird für die E-Mail-Kommunikation und die Übermittlung der fertigen Unterlagen eingesetzt und kann dabei Gesundheitsdaten in Anhängen verarbeiten. Stripe Payments Europe, Limited verarbeitet ausschließlich die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Zahlungs- und Transaktionsdaten und erhält nach dem vorgesehenen Ablauf keine Gesundheitsangaben. Bei gewähltem Postversand erhält die Deutsche Post AG die für die Zustellung erforderlichen Adress- und Sendungsdaten.Speicherdauer: gemäß Ziffer 10 der vollständigen Datenschutzerklärung.Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, soweit anwendbar Datenübertragbarkeit, Widerspruch bei Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO, Widerruf einer Einwilligung sowie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: [email protected], Telefon: 0211 38424-0.Für die vollständigen Angaben verweisen wir auf die vollständige Datenschutzerklärung Pflegegrad-Service.